Offener Brief an den Südkurier: Wir lassen uns nicht ausschließen!

Mit einem offenen Brief protestieren wir gegen unserer Ausschluss vom Podium. Auch die Begründungen des Südkurier, die er uns nach unserem ersten kritischen Einwand zukommen ließ, sind in der Sache nicht überzeugend. Wir finden, wir haben ein Recht, für unsere Ansichten zu werben, und wir finden, die Öffentlichkeit hat ein Recht, informiert zu werden.

Sehr geehrte Frau Arndt,

mit diesem Schreiben wenden wir uns nicht nur an Sie als verantwortliche Redakteurin, sondern ausdrücklich auch an die Öffentlichkeit. Denn die Frage, welche Parteien und Kandidaten kurz vor einer Wahl auf zentralen Podien sichtbar werden, ist keine rein redaktionelle Detailentscheidung, sondern sie ist ein integraler Teil der politischen öffentlichen Meinung- und Willensbildung. Diese Auswahl tangiert mithin den Kernbereich der Demokratie, und verlangt von den verantwortlichen Personen und Institutionen höchste Sorgfalt, Transparenz und Sensibilität. Uns geht es nicht um den Fauxpas, dass Sie unseren Kandidaten Lars Hofmann zunächst ein- und dann wieder ausgeladen haben. So etwas kann passieren und Sie haben sich dafür entschuldigt. Uns geht es darum, dass wir unsere politischen Positionen nicht auf Ihrem Podium präsentieren können und dass uns Ihre Begründung unzureichend erscheint.

Wie Sie wissen, ist der Südkurier im Wahlkreis Konstanz das einzig relevante regionale Printmedium. Ihrer Berichterstattung – und insbesondere Ihren Wahlpodien – kommt damit faktisch eine zentrale Gatekeeper-Funktion für die politische Öffentlichkeit vor Ort zu. Das Podium am 24. Februar findet zudem nur etwa zwei Wochen vor dem Wahltag statt und fällt damit in eine besonders sensible Phase der Meinungsbildung. In dieser Situation wirkt sich die Auswahl, welche Parteien auf dem Podium vertreten sind, ganz konkret auf den Wahlkampf aus: Sie entscheidet, welche politischen Optionen dem Publikum auf dieser Bühne im direkten Vergleich sichtbar gemacht werden – und welche nicht. Angesichts dieser Reichweite und Wirkung sind die Anforderungen an Transparenz und Konsistenz der zugrunde gelegten Einladungskriterien aus unserer Sicht entsprechend hoch.

Die von Ihnen vorgetragene Begründung, diese Möglichkeit ausschließlich den bereits im Landtag vertretenen Parteien einzuräumen, überzeugt uns nicht. Sie berufen sich hierfür auf das Prinzip der abgestuften Chancengleichheit und zitieren aus einem erläuternden Beitrag der Tagesschau, in dem dieses Prinzip – Ihren Worten zufolge – „prima erklärt“ wird. Umso bemerkenswerter ist, dass dort – unmittelbar im Anschluss an den von Ihnen zitierten Abschnitt – ausgeführt wird, dass sich die Bedeutung einer Partei gerade nicht allein aus ihrer bisherigen parlamentarischen Vertretung ergibt, sondern aus einer Gesamtbetrachtung. Es heißt dort: „Besonders wenn es um die Berichterstattung im Vorfeld von Wahlen geht, spielen auch repräsentative Meinungsumfragen eine Rolle, weil sie ein Indiz sind für Aussichten auf den Einzug der Parteien ins Parlament“. Gerade auf diesen Punkt – die besondere Situation in Wahlkampfzeiten – gehen Sie in Ihrer Argumentation jedoch nicht ein.

Wir hatten überlegt, ob es Ihnen gar nicht um die Tagesschau geht, sondern um die im Tagesschauartikel herangezogene Beurteilung des Bundesverfassungsgerichts. Doch auch diese vermag ihre Argumentation nicht zu stützen. In seinem Beschluss vom 30.05.1962 (2 BvR 158/62) führt es aus, dass die vorangegangenen Wahlergebnisse zwar „als eingewichtiges Indiz“ für die Bedeutung der Parteien gelten können. Es macht jedoch deutlich, dass eine „Einstufung der Parteien nach dem letzten Wahlergebnis allein“ dem Prinzip der abgestuften Chancengleichheit nicht gerecht würde, da sie die politischen Entwicklungen nicht hinreichend berücksichtigt: „Eine schematische Anknüpfung an die Ergebnisse der vorhergehenden Parlamentswahlen würde [...] einer Aufrechterhaltung des status quo Vorschub leisten und auf eine Vorgabe im Wahlwettbewerb hinauslaufen, die mit dem Grundsatz der gleichen Wettbewerbschancen nicht zu vereinbaren wäre.“

Wie sie sicherlich wissen, liegt die Linke in den Vorwahlumfragen seit Monaten stabil bei 7 Prozent. In allen einschlägigen Prognosen wird uns der Einzug in den Landtag zugetraut – eine Tatsache, die nicht zwingend für alle der von Ihnen eingeladenen Parteien gilt. Für die bevorstehende Wahl ist Die Linke damit objektiv eine relevante Wahloption, unabhängig davon, ob sie derzeit im Landtag vertreten ist. Besonders gravierend ist die Entscheidung Ihrer Zeitung, Linke-Kandidaten nicht einzuladen, in unserem Nachbarwahlkreis dem Bodenseekreis. Unser dortiger Kandidat Sander Frank steht auf Platz vier unserer Landesliste. Sein Einzug in den nächsten Landtag ist damit sehr wahrscheinlich – was wiederum nicht für alle seine Mitbewerber gilt. Durch Ihre Einladungspraxis verwehren Sie Ihrem Publikum die Möglichkeit, ihn und seine Positionen im direkten Vergleich mit den Mitbewerbern besser kennen zu lernen.

Dass die von Ihnen gewählten Einladungskriterien weder zwingend noch selbsterklärend sind, zeigt zudem die Einladungspraxis Ihrer Redaktion in der Vergangenheit. So wurden vor der Bundestagswahl 2017 auch der Kandidat der AfD eingeladen, dessen Partei zu diesem Zeitpunkt noch nicht parlamentarisch vertreten war. Maßgeblich war damals offenbar nicht der formale Status quo, sondern die erwartbare Bedeutung für die Wahlentscheidung. Umso erklärungsbedürftiger ist es, dass dieser Maßstab nun keine Anwendung mehr findet. Wenn Sie schreiben, man überprüfe sich „in diesem Punkt stets neu“, da die „Relevanz für unsere Leserinnen und Leser“ der ausschlaggebende Punkt sei, heißt das doch, dass Sie jeweils eine Abwägung treffen – und diese darlegen können sollten. Warum Sie sich dieses Mal – im Gegensatz zu 2017 – dafür entschieden haben, nur die bereits im Parlament vertretenen Parteien einzuladen, konnten wir ihrem Schreiben nicht entnehmen.

Als freie Presse sind Sie in Ihrer redaktionellen Entscheidung selbstverständlich unabhängig. Dennoch kommt Ihnen als Vertreter:innen der „vierten Gewalt“ eine besondere Verantwortung für die politische Meinungsbildung zu. Transparenz und Konsistenz redaktioneller Entscheidungen halten wir vor diesem Hintergrund für unverzichtbar. In einem Diskurs auf Augenhöhe, den Sie selbst als Ideal formulieren, sollte es ein gemeinsames Interesse sein, die Kriterien solcher Entscheidungen nachvollziehbar offenzulegen. Ob eine Einladungspraxis, die sich in dieser Situation ausschließlich am bisherigen Landtag orientiert, dem eigenen journalistischen Anspruch gerecht wird, ist dabei nicht nur eine interne Frage Ihrer Redaktion. Sie betrifft auch Ihr Publikum. Dieses hat ein berechtigtes Interesse daran, sich kurz vor der Wahl ein möglichst vollständiges Bild der realistischen politischen Alternativen machen zu können.

Mit freundlichen Grüßen,

der Kreisvorstand der Linken Konstanz