1. Finanzielle Unterstützung durch Behörden

Für alle erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im Alter von 15 Jahren bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze und für nicht erwerbsfähige Personen im Haushalt stehen Leistungen des Jobcenters zur Verfügung.

Im Landkreis Konstanz gibt es 2 Geschäftsstellen des Jobcenters

Konstanz: Jobcenter, Konzilstraße 9, 78462 Konstanz

Singen: Jobcenter, Maggistr. 7, 78224 Singen

Öffnungszeiten Service- und Infostellen :

Mo., Di. und Do. 8:00 - 12:00 und 14:00-16:00 Uhr, Mi.:geschlossen,

Fr. 8:00-12:00 Uhr, Tel: 07531 363360

Für Menschen mit geringen Rentenansprüchen oder dauerhafter Erwerbsminderung.

Sozialamt, Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz

Telefon: 07531 800-1611, 800-1630 und 800-1651, E-Mail:sozialamt@LRAKN.de

Servicezeiten: Mo., Di. und Do.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr, Mi.:geschlossen, Fr.:

8:00 - 12:00 Uhr

Zuschuss für Mieter*innen und Eigentümer*innen von selbst genutztem Wohnraum mit

niedrigem Einkommen zur Sicherung des angemessenen Wohnens.

Wohngeldstelle Konstanz: Landratsamt Konstanz, Sozialamt, Benediktinerplatz 1,

78467 Konstanz, Telefon: 07531 800-1611 und 07531 800-1651, E-Mail:

sozialamt@LRAKN.de

Wohngeldstelle Singen: Stadtverwaltung Singen, Soziale Leistungen,

Wohngeldbehörde, Julius-Bührer-Str. 2, 78224 Singen

E-Mail: wohngeldbehoerde@singen.de oder silvia.fleiner@singen.de

Leistungen für Asylbewerber*innen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts.

Landratsamt Konstanz, Amt für Migration und Integration

Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz, Telefon: 07531 800-1160

E-Mail: AMI-Leistungen@LRAKN.de

Für alle Minderjährigen, die im eigenen Haushalt leben (bzw. für arbeitslose Kinder bis 21

Jahre und in der Ausbildung bis 25 Jahre). Die Zahlung des Kindergeldes ist nicht vom

Einkommen abhängig. Für Berechtigte innerhalb einer bestimmten Einkommensgrenze

kann ein zusätzlicher Kinderzuschlag beantragt werden.

Familienkasse Baden-Württemberg Ost, Schützenstr. 69, 88212 Ravensburg

Tele: Kontakt/Persönliche Anliegen: 0800 4555530

 

Für Familien mit geringem Einkommen. Von den Gebühren sind befreit:

● Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach SGB II (Hartz IV)

● Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII

● Grundsicherung bei dauerhafter Erwerbsminderung nach SGB XII

● Wohngeld nach dem WoGG

● Kinderzuschlag nach dem BKGG

● Leistungen nach dem AsylbLG.

Zuständig für die Übernahme der Kosten einer Kindertageseinrichtung ist das Jugendamt.

Alleinerziehende können hier auch einen Unterhaltsvorschusszahlung beantragen, sollte der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommen.

Landratsamt Konstanz, Jugendamt, Benediktinerpl. 2, 78467 Konstanz, Telefon:

07531 9000, Außenstelle Singen Maggistr. 7, 78224 Singen

Kinder aus Familien mit geringem Einkommen und Bezug von Sozialleistungen haben einen Rechtsanspruch auf Bildung und darauf, am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes können für Leistuhulmaterial, Lernförderung, Ausflüge, Schul- und Freizeitfahrten. Antragstellung sind möglich bei:

Jobcenter Singen, Maggistr. 7, 78224 Singen, Telefon: 07531 36336-0

E-Mail: jobcenter-landkreis-konstanz.singen@jobcenter-ge.de

Kreissozialamt -Landratsamt Konstanz, Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz

Telefon: 07531 800-1172 und 07531 800-1649 E-Mail: sozialamt@LRAKN.de

Einkommensabhängige Ausbildungsförderung für Studierende, Schüler, die einen

berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen

wollen, sowie berufstätige Personen, die eine höhere Qualifizierung anstreben.

Amt für Ausbildungsförderung/Sozialamt Konstanz

Gustav-Schwab- Straße 5, 78467 Konstanz

Telefon: 07531 800-1170 E-Mail: sozialamt@LRAKN.de

www.lrakn.de/,Lde/-/2149528/;vbid335 und www.bafög.de

Zuschuss für Auszubildende und bei berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen.

Agentur für Arbeit, Enge Str. 7, 78224 Singen. Tele für beide: 0800 4555500

Agentur für Arbeit, Stromeyersdorfstraße 1, 78467 Konstanz

Durch Prozesskostenhilfe wird Parteien, die die Kosten eines Rechtsstreits nicht aufbringen können, die Verfolgung oder Verteidigung ihrer Rechte ermöglicht. Denn ohne Prozesskostenhilfe muss der*diejenige, der*die eine Klage erheben will, für das Verfahren in der Regel Gerichtskosten zahlen. Schreibt das Gesetz eine anwaltliche Vertretung vor oder ist aus sonstigen Gründen anwaltliche Vertretung notwendig, kommen die Kosten für diese hinzu. Entsprechende Kosten entstehen einer Partei, die sich gegen eine Klage verteidigt. Prozesskostenhilfe wird bewilligt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

● Der*die Antragsteller*in ist aufgrund wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse

nicht in der Lage, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen,

● die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung bietet hinreichende

Aussicht auf Erfolg und

● die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung erscheint nicht

mutwillig.

Prozesskostenhilfe Stelle des Landkreis Konstanz:

Amtsgericht Singen, Erzbergerstr. 28, 78224 Singen, Telefon: 07731 4001-0 E-Mail:

poststelle@agsingen.justiz.bwl.de

Jeden ersten Mittwoch im Monat von 16:00 bis 18:00 Uhr bietet der Anwaltverein Konstanz im Sitzungssaal 17 am Amtsgericht Singen, Erzberger Str. 28, Altbau (vorderes Gebäude), 78224 Singen eine kostenlose Rechtsberatung für Personen mit geringem Einkommen an.

Termine unter: www.anwaltverein-konstanz.de

Des Weiteren gibt es die studentische Rechtsberatungsgesellschaft Lake and Law der Uni Konstanz. Sie bieten ebenfalls ein kostenloses Beratungsangebot an.

beratung@law-and-lake.de

Eine Befreiung von den GEZ-Gebühren ist möglich für:

● Empfänger*innen von Arbeitslosengeld II/Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt,

Grundsicherung und Leistungen nach dem AsylbLG

● nicht bei den Eltern lebende Empfänger*innen von BAföG, Berufsausbildungs-beihilfe oder Ausbildungsgeld

● taubblinde Menschen

● Menschen mit Nebenwohnsitz, wobei die GEZ-Gebühren für den Hauptwohnsitz entrichtet werden müssen

Wer keine Sozialleistungen erhält, weil die Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als 17,50 Euro überschreiten, kann eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag als besonderen Härtefall beantragen. Der Antrag kann unter www.rundfunkbeitrag.de ausgefüllt und ausgedruckt werden. Der ausgefüllte Antrag ist zusammen mit einer Kopie des entsprechenden Leistungsbescheids bzw. Schwerbehindertenausweises zu senden an: ARD, ZDF und Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln.

Für alle Menschen mit chronischen Krankheiten, insbesondere auch für Familien mit geringem Einkommen oder einem chronisch kranken Familienmitglied. Zuzahlungen entfallen, wenn bereits 2% der Bruttoeinkünfte aller im Haushalt lebenden Personen gezahlt wurden (bei chronisch Kranken 1%). Beantragen über die ge. Krankenkasse.

Mit dem Erhalt eines Sozialpasses der Stadt Konstanz oder der Singener Bonuskarte (beides gleichwertig) bestehen Ansprüche auf verschiedene Rabatte im Alltag z.B. Fahrkarten der Öffis, Eintritt in ein Schwimmbad/ Kino/ Museen/

Ein Sozialpass oder eine Bonuskarte können beantragt werden wenn:

● Bürgergeld nach dem SGB II

● Grundsicherung nach dem SGB XII

● Wohngeld nach dem WoGG

● Kinderzuschlag nach § 6a BKGG

● Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Wer Nachbarschaftshilfe für einen anerkannten Dienst leistet, oder als Pflegeeltern tätig ist, kann einen Nachbarschaftspass/ Pflegeelternpass beantragen. Familien mit mind. 3 Kinder, Alleinerziehende und Familien mit einem schwer behinderten Kind können den Landesfamilienpass beantragen. Sie alle erhalten gleichwertige Rabatte wie Personen mit einem Sozialpass. Sozialpass /Bonuskarte/ Nachbarschafts/ Pflegeelternpass Stellen:

Stadt Singen, Soziale Leistungen, Julius-Bührer-Str. 2 (DAS 2), 78224 Singen

Telefon: 07731 85-516 E-Mail: soziale-leistungen@singen.de

Landratsamt Konstanz, Sozialamt, Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz

Telefon: 07531 9000

2. Beratungen und Begleitungen

Beratung rund um Schwangerschaft, Geburt, Bundesstiftung , Erstausstattung, Elterngeld, Elternzeit, Kindergeld, Kinderzuschlag, SGB II, zu Rechtsansprüchen sowie zu Verhütungsmitteln und ihre Finanzierung, Psychosoziale Beratung im Rahmen einer Pränataldiagnostik, zur vertraulichen Geburt und zum Einsatz von Familienhebammen und Beratung bei persönlichen Schwierigkeiten und Problemen in Partnerschaft und Familie.

Diakonisches Werk - OV Konstanz, Radolfzell, Singen, Engen

Max-Stromeyer Str. 172, Konstanz, Tel: 07531 9105050 oder Teggingerst. 16,

78315 Radolfzell, Tel: 07732 9527811 oder Worblinger Str. 26, 78224 Singen, Tele:

07731 860-80 oder Hexenwegle 2, 78234 Engen, Tel: 07733 9289976

Pro familia e.V- OV Konstanz und Singen

Reichenaustraße 5a, 78467 Konstanz, Tele: 07531 26390 oder

Feuerwehrstr. 1, 78224 Singen Tele: 07731 61120

Sozialdienst katholischer Frauen e.V. (SKF)

Säntisstraße 4, Konstanz, Tel: 07531 81 59 0 oder Löwengasse 18, 78316

Radolfzell oder Theodor-Hanloser-Str. 5, 78224 Singen, Tele: 07731 46006

Hebammenverband Baden-Württemberg e.V., Kreisverband Konstanz

Hier findet man Hebammen in Ihrer Nähe. Telefon: 0177 1907237

Hebammengeleitetes GesundheitsZentrum radofine

Es wird eine Hebammen-Sprechstunde sowie einer Wochenbett-Ambulanz angeboten. HGZ radofine, Forsteistr. 2, 78315 Radolfzell Tele: 07732 3027910

Frühe Hilfen, Landkreis Konstanz

Die Mitarbeiterinnen des Fachdienstes Frühe Hilfen beraten um frühkindliche Entwicklung z.B. Essen, Schlafen, Spielen, Kinderbetreuung e.t.c.

Landratsamt Konstanz, Jugendamt- Fachdienst Frühe Hilfen

Otto-Blesch-Str. 49, 78315 Radolfzell, Telefon: 07531 800-2334

Eltern-Kind-Treff für psychisch belastete Elternteile

Für Eltern mit einer psychischen Erkrankung oder einer besonderen Herausforderung bietet die AWO einen kostenfreien Eltern-Kind-Treff an, deren Kinder im Alter von 0 bis 2 Jahren sind.

Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Konstanz e.V., Heinrich-Weber-Platz 2, 78224 Singen Telefon: 07731 790254

Begleitete Elternschaft der Stiftung Liebenau

Das Angebot richtet sich an Menschen mit geistiger, körperlicher und/oder seelischer Behinderung.

Begleitete Elternschaft der Stiftung Liebenau, Bruderhofstr. 23, 78224 Singen Telefon: 07731 912689 131/132

Elternschule Bildungszentrum Singen

Kursangebote für Eltern, Kinder sowie für Eltern mit ihren Kindern.

Bildungswerk der Erzdiözese Freiburg, Bildungszentrum Singen, Zelglestr. 4, 78224 Singen, Telefon: 07731 982590

www.bildungszentrum-singen.de/html/elternschule.html

Elternschule Arbeiterwohlfahrt

Die AWO bietet verschiedene Kurse und Aktivitäten an, unter anderem:PEKIP und Babymassage, offene Treffs, regelmäßige Betreuungsangebote.

AWO Elternschule im Landkreis Konstanz, Heinrich-Weber-Platz 2, 78224 Singen

Telefon: 07731 9580-50 www.elternschule.awo-konstanz.de

Kinderbüro - AWO/Kinderchancen, Singen e.V.

Im Kinderbüro der AWO und dem Verein Kinderchancen Singen e.V., werden Angebote und Anfragen für Familien koordiniert z.B. Hilfe und Beratung zum Thema Kita-Einstieg, Vermittlung zu offenen Stellen, Frühe Hilfen für Jenische und Sinti Familien.

AWO Kinderbüro, Heinrich-Weber-Platz 2, 78224 Singen

Sonderpädagogische Beratungsstellen für Frühförderung

Frühe Förderung von Kindern mit Entwicklungsauffälligkeiten. Die Angebote und Beratungen erfolgen auf Wunsch der Eltern. Sie unterliegen der Schweigepflicht und sind kostenlos und rezeptfrei.

Verbund der sonderpädagogischen Beratungsstellen für Frühförderung des Staatl. Schulamtes Konstanz, Am Seerhein 6, 78467 Konstanz Telefon: 07731 59672121 E-Mail:

petra.schmidt@ssa-kn.kv.bwl.de

Psychologische Beratungsstelle, Landkreis Konstanz

Für Eltern, Kinder und Jugendliche. Unser Ziel ist es, Kinder und Jugendliche in schwierigen Lebenssituationen zu unterstützen und Eltern in ihrer Erziehungsfähigkeit zu stärken. Die Beratung ist kostenfrei.

Landratsamt Konstanz, Amt für Kinder, Jugend und Familie 

Psychologische Beratungsstelle, Maggistr. 7, 78224 Singen, Tele: 07531 800-3211

Kurberatung, Beratung für Mutter-Kind-Kuren und Vater-Kind-Kuren

Der Alltag mit kleinen Kindern kann ganz schön fordern. Dann muss man einfach mal abschalten und auftanken – am besten in einer Kur.

Caritasverband Singen-Hegau e.V., Kurberatung, Marktplatz 3, 78333 Stockach

Ansprechpartnerin: Petra Schnitzler, Telefon: 07731 96970-253

Strafverfahren/Jugendhilfe im Strafverfahren

Jugendliche im Alter von 14 bis 21 Jahren, vor, während und nach einem Strafverfahren können hier beraten werden. Sie sind auch Ansprechperson für die Eltern und geben Hilfestellung bei Problemen mit Familie, Wohnung, Ausbildung und Beziehung.

Landratsamt Konstanz, Amt für Kinder, Jugend und Familie, Maggistr. 7, 78224 Singen, Tele: 07531 800-2800

AWO- Amadejus Jugendhilfe, Training für straffällig gewordene Jugendliche, Auseinandersetzung mit Themen wie z.B. Gewalt, Drogen, Probleme i.d. Familie.

Fürstenbergstraße 7, 78315 Radolfzell,

awo-konstanz.de/dienste-und-einrichtungen/kinder-jugend-familien-frauen/amadejus-jugendhilfe/

Diakonisches Werk im Evangelischen Kirchenbezirk Konstanz 

Diakonieverband, Beratungs- und Vertrauensstelle bei Kindesmisshandlung und sexuellem Missbrauch, Wollmatinger Str. 22, 78467 Konstanz

Frauen helfen Frauen in Not e.V.

Anlaufstelle für Frauen, die von körperlicher oder seelischer Gewalt betroffen und bedroht sind. Austr. 89, 78467 Konstanz, Telefon: 07531 67999

Frauen und Kinderschutz e.V.

Singen, Beratungsstelle, Höristr. 4, 78224 Singen Tele: 07731 31244

E-Mail: frauenhaus-singen@t-online.de

Frauenhaus Singen

Postfach 423, 78204 Singen, Telefon: 07731 31244

Frauen- und Kinderschutzhaus Konstanz

Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Konstanz e.V. Telefon: 07531 157287

Frauen- und Kinderschutzhaus Radolfzell

Diakonisches Werk im Evangelischen Konstanz - Tele: 07732 57506

Hilfe-Telefon Gewalt gegen Frauen

Für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder erleben, besetzt von Fachpersonal.

Bundesweites Hilfe-Telefon Gewalt gegen Frauen: 08000 116 016

Kinder- und Jugendtelefon: 116 111 , anonym und kostenlos.

Elterntelefon: 0800 111 0 550, anonym und kostenlos

Die TelefonSeelsorge bietet ein Gesprächsangebot rund um die Uhr, anonym, vertraulich und kostenlos. Auch eine Beratung per Mail oder Chat wird angeboten.

TelefonSeelsorge Schwarzwald-Bodensee Telefon: 0800 1110111

Hospizverein Konstanz/ Singen und Hegau e.V.

Beratung bei Sterben, Tod und Trauer, organisieren auf Wunsch hospizliche Begleitung und suchen persönliche Gespräche. Angebote sind kostenfrei.

Hospizverein Singen und Hegau e.V., Hegaustr. 31, 78224 Singen

Caritasverband Singen, Schuldnerberatung,

Feuerwehrstr. 6, 78224 Singen

Tele: 07731 96970-230, schuldnerberatung@caritas-singenhegau.de

Schuldnerberatung Diakonie

Diakonisches Werk im Evangelischen Konstanz - Diakonieverband, Schuldnerberatung Teggingerstr. 16, 78315 Radolfzell

Jeder Mensch mit einem Handicap kann bei dem für seinen Wohnsitz zuständigen Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung stellen. Je nach Vorliegen der gesundheitlichen Merkmale können Nachteilsausgleiche wie Steuerermäßigungen, Freifahrt im ÖPNV, Parkerleichterungen u.v.m. in Anspruch genommen werden.

Amt für Gesundheit und Versorgung,

Bürgerbüro für Schwerbehindertenrecht

Scheffelstr. 15, 78315 RadolfzellTelefon: 07531 800-2610

Sozialdienst Eingliederungshilfe 

Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung

Landratsamt Konstanz, Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz

Kreisbehindertenbeauftragter Landkreis Konstanz

Oswald Ammon, Mitglied im Beirat für Menschen mit Behinderung.

Tele: 07731 13033

BSK-Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V.

Helga Schwall ist die BSK-Kontaktstellenleiterin für Singen und Umgebung.

Telefon: 07731 47576

Lebenshilfe Singen-Hegau e.V.,

Mühlenstr. 19, 78224 Singen

Telefon: 07731 822809-11

Caritasverband Singen-Hegau e.V., Familienunterstützender Dienst (FuD)

Erzbergerstr. 25, 78224 Singen

Telefon: 07731 96970-495

Integrationsfachdienst Radolfzell,

Kaufhausstr. 5, 78315 Radolfzell

Telefon: 0711 25083-2700

Sie bieten Informationen zu allen Problemen mit der eigenen Suchterkrankung oder der Erkrankung von Angehörigen. Besonders häufig sind Alkohol, Medikamenten, Kokain, pathologisches Glücksspiel und Mediensucht.

Fachstelle Sucht

BW Landesverband für Prävention und Rehabilitation gGmbH,

Julius-Bührer-Str. 4, 78224 Singen

Tele: 07731 91240-0

BW Landesverband für Prävention und Rehabilitation gGmbH

Julius-Bührer-Str. 4 (DAS 1), 78224 Singen

Telefon: 07731 91240-0

Drogenhilfe im Landkreis Konstanz e. V.,

Mühlenstr. 21, 78224 Singen

Telefon: 07731 61497

info@drogenberatung-konstanz.de

Anonyme Alkoholiker (AA)

Mühlenstr. 21, 78224 Singen

www.kom-mit.de/gruppe/7

Netzwerk b.free

Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz,

Telefon: 07531 800-2070

Unabhängige Anlaufstelle für psychisch kranke oder belastete Menschen, die sich in einer Krise befinden, die nach der Entlassung aus einer psychiatrischen Klinik Hilfe benötigen

Informations-. Beratungs- und Beschwerdestelle psy. Probleme- IBB

Landratsamt , Benediktinerplatz 1, Konstanz

Telefon: 07531 800 0

info@LRAKN.de

Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Konstanz e.V.,

Sozialpsychiatrie und Tagesstätte

Heinrich-Weber-Platz 2, 78224 Singen

Telefon: 07731 7983522

Psychiatrische Tagesklinik Singen der Universität Konstanz,

Freiheitstr. 11, 78224 Singen,

Telefon: 07731 7897-0

Selbsthilfegruppe bei Depressionen, Angst, Panik oder Burn-out

Alemannenstr. 31, 78224 Singen

Tele: 07731 94969

Singener Kinder und Jugendliche psychisch kranker Eltern: „Skipsy“

Heinrich-Weber-Platz 2, 78224 Singen

Telefon: 07731 790254

Integrationsprojekt für psychisch belastete Geflüchtete

Lea Bogatzki

Telefon: 07531 885711

E-Mail: integrationsprojekt@vivo.org

Akute Tagesklinik des ZFP Reichenau

Feuersteinstraße 55/Haus 1, 78479 Reichenau

Tele: 07531 977-8700

Sozialamt- Fachdienst Verhinderung von Obdachlosigkeit (Vermittlung)

Frau Esther Schlemminger, Tel. 07531/900-841

Frau Christin Blessing, Tel. 07531/900-874

Herr Markus Schubert, Tel. 07531/900-467

Bürgerbüro-Fachdienst Verhinderung von Obdachlosigkeit (Notunterkünften)

Frau Eva Parascandolo Tel. 07531/900-855

Frau Dassel Tel. 07531/900-7259

Frau Roth Tel. 07531/900-855

Stadtverwaltung Singen, Kommunaler Sozialer Dienst

Schwarzwaldstr. 32, 78224 Singen

AGJ-Fachverband für Prävention und Reha. in der Erzdiö. Freiburg e.V.

bietet verschiedene Hilfsangebote an z.B. Tagesstätten, betreuutes Wohnen, Übernachtungsstätte inklusive Kleiderkammer Jacobushof, FreiRaum(Tagestreff nur für Frauen und betreutes Wohnen)

   Ortsgruppe Singen, Theodor-Hanloser-Str. 5, Tele: 07731 183024

   Ortsgruppe Konstanz, Lutherpl. 6, Telefon: 07531 1286390

GuStaWo („Guter Start Wohnung“)

Wohnprojekt für Schwangere und junge Mütter von Babyforum im LK Konstanz e.V

Theodor-Hanloser Str. 5, 78224 Singen

Telefon: 07731 46006

Hoffnungsträger Stiftung- “Hoffnungshäuser”

Integrative Wohnprojekte für Menschen jedes Alters, Kultur und Religion. Die Miete beträgt etwa 33% der ortsüblichen Neubauten. Ziel: Gemeinschaft leben.

Leiter: Roland Eberle,

+49 0176 4076 2421

eberle@hoffnungtraeger.de

Amt für Migration und Integration- Landratsamt Konstanz

Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz

Tele: +49 7531 800-1158

83 integriert (Wohnungsvermittlung)

Zum Hussenstein 12, 78462 Konstanz,

Telefon: 01522 8996741

Save me e.V. - Petrus- und Paulusgemeinde Konstanz

Sprachkurse, Kinderbetreuung, Fahrradwerkstatt, Kleider- und Sachspenden

Tele: 0176 558 02374

Email: info@save-me-konstanz.de

Migrationsberatung - Diakonisches Werk im Evangelischen Konstanz

Worblinger Str. 26, 78224 Singen

Telefon: 07731 86080

Migrationsberatung Arbeiterwohlfahrt - Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Konstanz

Hegaustr. 42, 78224 Singen

Telefon: 0176 13527980

Bündnis für Vielfalt

Ein Zusammenschluss von Beauftragten für Integration im LK Konstanz erarbeitete eine mehrsprachige Integrationsplattform als App. Hier sind Dinge hinterlegt wie z.B. Kontakte, Sprachkurse und Infos www.integreat.app/landkreis-konstanz/de

Freundeskreis Asyl Radolfzell e.V.

Organisation von Computerkurse, Sprachkurse, Fahrrädern, Freizeitaktivitäten

www.fk-asyl-radolfzell.org

Kommunaler Integrationsbeauftragter

Interkulturelles Zentrum im Alten Zollhaus (IkuZ),

Hegaustr. 42/44, 78224 Singen

Telefon: 07731 9263505

Verein Integration in Singen, inSi e.V.

– Integration in Singen

Interkulturelles Zentrum im Alten Zollhaus (IkuZ),

Hegaustr. 42, 78224 Singen

Telefon: 07731 9263501

Migrationsberatung Caritas -Caritasverband Singen-Hegau e.V.

unter anderem Arbeitskreis Psychosoziale Beratung von Geflüchteten

Feuerwehrstr. 6, 78224 Singen

Telefon: 07731 96970-221

Migrationsberatung für Jugendliche und Integrationsmanagement Caritasverband Singen-Hegau e.V.

Feuerwehrstr. 6, 78224 Singen

Telefon: 07731 96970-222

Netzwerk Bleiben mit Arbeit - Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Konstanz e.V.

Interkulturelles Zentrum im Alten Zollhaus, Hegaustr. 42, 78224 Singen

Ansprechpartnerin: Veronika Schäfer,

Telefon: 0176 13527983

Amtsgericht Konstanz- Betreuungsgericht

Antrag und Vergabe von ges. Betreuungen

Untere Laube 12, 78462 Konstanz

Betreuungsverein Kompass der AWO Konstanz

Ansprechpartner: Christine Wizgall (Verwaltung)

kompass@awo-konstanz.de

SKF Betreuungsverein Konstanz und Singen

Sigrid Schaden,

St.-Stephans-Platz 39a, 78462 Konstanz

Tel: +49 7531 282 5976

E-Mail: sigrid.schaden@skf-konstanz.de

Frau Grimm

Theodor-Hanloser-Str. 5, 78224 Singen

Tel.: 07731 167330

Landkreis Konstanz Betreuungs- und Pflegeangelegenheiten

Beratung zum Thema Betreuung, Beschwerdewesen über Betreuungspersonen

Betreuungsbehörde, Scheffelstr. 15, 78315 Radolfzell

Amtsgericht Radolfzell am Bodensee

Betreuungsgericht

Seetorstraße 5, 78315 Radolfzell am Bodensee

Betreuungsverein Hegau Bodensee e.V.

Brauneggerstr. 44, 78462 Konstanz, Tel.: 07531/284445-0 und

Thurgauer Str. 23a, 78224 Singen, Tel.: 07731/31893

Amtsgericht Singen (Hohentwiel)

Betreuungsgericht

Erzbergerstr. 28, 78224 Singen

Grundsätzlich sollten PatientInnen, die ohne Krankenversicherung und ohne gesicherten Aufenthaltsstatus ins Krankenhaus kommen, medizinisch untersucht werden. Das Krankenhauspersonal unterliegt der Schweigepflicht. Wer dagegen verstößt, macht sich nach § 203 Abs. 1 StGB strafbar. Behandlungsbedürftige Patientinnen abzuweisen, kann zudem den Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung erfüllen. Anfallende Kosten können bei akuter oder schmerzhafter Erkrankungen über das Sozialamt finanziert werden, siehe das Asylbewerberleistungsgesetzes (§4 und § 6 AsylbLG).