Die bundesweite Bezahlkarte kommt … zum Glück noch nicht
Warum ich die Einführung der Bezahlkarte im Konstanzer Kreistag ablehnen würde, wenn man mir nur die Möglichkeit dazu gäbe
Im Sozialausschuss am 07.10. und im Verwaltungs- und Finanzausschuss am 14.10. wird die Landkreisverwaltung auf Anfrage der CDU den aktuellen Stand zur Einführung der bundesweiten Bezahlkarte für Geflüchtete darstellen.[1] Um das Unüberraschende vorwegzunehmen: Es wird länger dauern als geplant, da es beim Vergabeverfahren zu Rechtsstreitigkeiten kam. Auch wenn dies jetzt vorerst beigelegt ist, bleibt noch vieles unklar.
Was es bereits gibt: Die provisorische Bezahlkarte im Landkreis Konstanz
Bereits im Februar hatte der Verwaltungs- und Finanzausschuss die Einführung einer vorläufigen Bezahlkarte beschlossen.[2] Diese Karte ermöglicht die Abschaffung der aufwendigen und unsicheren Bargeldauszahlung an Geflüchtete und setzte damit die angestrebte Verwaltungsvereinfachung um. Zugleich sind mit ihr keine Überweisungen – und damit eben auch nicht die viel-skandalisierten Auslandsüberweisungen – möglich.
Dennoch gibt es zwei entscheidende Unterschiede zwischen dieser provisorischen Karte und der nun anstehenden bundesweiten Karte: Zum einen können die Inhabenden der provisorischen Karte ihr Guthaben ohne Beschränkung als Bargeld abheben. Inwiefern sie also ein elektronisches Zahlungsmittel bevorzugen oder lieber mit Bargeld agieren, bleibt ihnen überlassen. Zum anderen wird die provisorische Karte nur an Geflüchtete vergeben, die noch nicht über ein eigenes Bankkonto verfügen. Sie stellte also eine Übergangslösung dar: Die Normalität eines ‚ganz normalen‘ Girokontos mit allen zugehörigen Funktionen – ja inklusive der Möglichkeit der Auslandsüberweisung – wurde durch sie nicht infrage gestellt.
Diese beiden Gründe sorgten dafür, dass auch wir als DIE LINKE im Kreistag Konstanz dieser Karte zustimmen konnten. Denn in der Zwischenphase bis zur Eröffnung eines eigenen Girokontos bietet Sie den Geflüchteten mehr Flexibilität und Selbstbestimmung als die vorherigen Barauszahlungen.
Was kommen soll: die bundesweite Bezahlkarte
Während also die provisorische Bezahlkarte eine Erleichterung sowohl für die Verwaltung als auch für die Karteninhabenden darstellt, dominiert bei der nun geplanten bundesweiten Bezahlkarte vor allem ein Ziel: Die Einschränkung der Geflüchteten. Wie die baden-württembergische Ministerin für Justiz und Migration Marion Gentes (CDU) verkündet, dürfe man keine weitere Zeit verlieren, da die Bezahlkarte ein „wichtiges Instrument für eine effektive Migrationspolitik“ darstelle.[3] Diese Karte soll also Freiräume nicht erweitern, sondern bewusst beschränken. Sie ist ein Abschreckungsinstrument, wie PRO ASYL bekräftigt:
„Schon auf ihrer Konferenz am 6. November 2023 hatten die Regierungschef*innen von Bund und Ländern betont, ‚Anreize für eine Sekundärmigration … nach Deutschland‘ und generell die Asylantragszahlen ‚deutlich und nachhaltig’ senken zu wollen. In sozialpolitischen Verschärfungen, zu denen die Bezahlkarte gehört, sehen sie dazu offenbar ein legitimes Mittel. Das ist nicht nur schäbig, sondern auch menschenrechtlich zweifelhaft: Schon allein dieses Motiv, der Abschreckungsgedanke, wirft Fragen auf.“[4]
So stellt die Karte kein Provisorium bis zur Eröffnung eines eigenen Girokontos dar, sondern soll dieses ersetzen. Wie Gentes’ Ministerium auf eine kleine Anfrage von Dorothea Kliche-Behnke (SPD) erläutert, könnte zwar weiterhin ein eigenes Konto eröffnet werden. „Die Leistungen nach dem AsylbLG sollen aber […] über die Bezahlkarte gewährt werden, um eine Mittelverwendung im Inland zu gewährleisten.“[5] Das Recht auf ein Basiskonto, dass für alle Verbraucher:innen und explizit auf Asylsuchende und Geduldete gilt,[6] wird also nicht angetastet – aber ausgehöhlt. Denn was hat man von einem Konto ohne Zahlungseingänge?
Und auch im zweiten Punkt, der die provisorische Bezahlkarte des Landkreises akzeptabel macht, ist es die neue Karte nicht: Die Bargeldabhebung soll in Baden-Württemberg auf 50 Euro im Monat begrenzt werden. Wie das Ministerium ausführt, „geht [die Landesregierung] davon aus, dass der […] genannte Betragin der Regel auskömmlich sein dürfte.“[7] Auch davon, dass es genügend Geschäfte gilt, in denen man die Bezahlkarte tatsächlich nutzen kann, wird ausgegangen[8]. Ein wenig mehr Verbindlichkeit als davon auszugehen, dass … sein dürfte, könnte man sich bei derart existenziellen Fragen schon wünschen.
Zumindest auf eine Schikane verzichtet die Landesregierung allerdings: „regionale Einschränkungen sind technisch möglich aber für Baden-Württemberg grundsätzlich nicht vorgesehen“.[9] Bei anderen schwerwiegenden Problemen des Systems Bezahlkarte wiederum laviert die Ministerin: Da mit der Bezahlkarte keine Überweisungen möglich sein sollen, stellt sich unter anderem die Frage, wie man etwa an Monats- oder Jahrestickets für den ÖPNV kommen soll. Hier verspricht das Ministerium: „Im Rahmen der vorliegenden MPK-Beschlüsse wird angestrebt, auch sonstige Bedarfe des täglichen Lebens (z. B. ÖPNV-Ticket) über die Bezahlkarte abzuwickeln.“ Doch „Details hierzu sind Gegenstand des laufenden Vergabeverfahrens. Nähere Angaben hierzu können daher nicht gemacht werden.“[10] Auch das eine Art der Unverbindlichkeit, die dem Thema nicht so recht gerecht wird.
Kritik an der Bezahlkarte: Rechtliche und politische Bedenken
Wenig verwunderlich ist, dass diese nun geplante Bezahlkarte von NGOs wie PRO ASYL scharf kritisiert wird. Doch muss man kein ausgemachter Menschenfreund sein, um die Karte abzulehnen. Schon aus rein rechtlicher Sicht steht sie in der Kritik. Und auch einige Migrationsforscher fragen sich, wie klug das Konzept eigentlich politische sein soll. Denn eins ist wohl klar geworden: Um Integration und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu fördern, ist dieses Instrument weder geeignet noch intendiert. Sowohl die Begrenzung des abhebbaren Barbetrags als auch der Ausschluss von Überweisungen stellen eine signifikante Beschränkung des individuellen Handlungsfreiraums dar, beschränken die Auswahl an Geschäften und können zudem verhindern, sparsam zu wirtschaften. PRO ASYL insistiert:
„Im Sozialrecht ist anerkannt, dass Menschen selbstständig wirtschaften und selbst entscheiden sollen, welchen Teil ihres Geldes sie wofür ausgeben. Eine Beschränkung des Bargeldbetrags schränkt die Verfügungsgewalt der Menschen über die selbstständige Gestaltung ihres Lebens ein. Letztlich greift ein Bargeldentzug in Verbindung mit einer beschränkten Zahlmöglichkeit der Geldkarte die Menschenwürde der Betroffenen an.“[11]
Keine allgemeine Akzeptanz als Zahlungsmittel zu erwarten
Dazu muss man wissen: Die Bezahlkarte ist keine Girokarte. Es wird wohl die Technik der Visakarte angewendet werden, so dass sie nur dort nutzbar sein wird, wo Kreditkarten akzeptiert werden. Für viele kleinere Geschäfte und Dienstleister ist die Anschaffung der entsprechenden Technik unattraktiv, weil die Zahlungsvorgänge zudem höhere Gebühren erfordern, als bei Girokarten.[12] Dementsprechend schlägt auch der Handelsverband Deutschland Alarm:
„Die Debitkarten der amerikanischen Marken zeichnen sich durch hohe Akzeptanzkosten aus, die im Vergleich zur deutschen girocard bis zu viermal höher sind und regelmäßig auch die Kosten für die Bargeldakzeptanz übersteigen. Dies ist auch ein Grund dafür, dass nicht alle Händler diese Karten akzeptieren und damit eine flächendeckende Akzeptanz im Handel nach aktuellen Studien noch nicht gegeben ist.“[13]
Selbst wenn zahlreiche Supermarktketten inzwischen die entsprechende Technik nachgerüstet haben, bleiben zahlreiche Einrichtungen und Anbieter außen vor: Auf Flohmärkten, Stadtfesten, für Parktickets, die Nutzung öffentlicher Toiletten, bei Dienstleister wie Friseur:innen oder Handwerker:innen, sowie in kleineren Kultureinrichtungen ist nicht damit zu rechnen, dass die Bezahlkarte als Zahlungsmittel eingesetzt werden kann. Kombiniert mit der Beschränkung der Barabhebung und dem Verbot von Inlandsüberweisungen – hiervon betroffen sind etwa die erwähnten ÖPNV-Tickets, aber auch Telefonverträge, Onlinehandel, Vereinsmitgliedsschaften und besonders brisanterweise Rechtsberatungskosten – führt dies dazu, dass die Karteninhaber in ihren Einkaufs- und Bezahlmöglichkeiten stark limitiert sind.
Gefährdung des Existenzminimums droht
Zusammen führen die Beschränkungen dazu, dass den Karteninhabenden gerade zahlreiche Möglichkeiten, besonders sparsam zu haushalten, verschlossen sind: Sie können viele Secondhand-Angebote – ob analog oder digital –, Flohmärkte und Sozialkaufhäuser nicht nutzen. Die Bezahlkarte, so Migrationsforscher Herbert Brücker vom Berliner Institut für Integrations- und Migrationsforschung, verringert „durch die Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten den Wert der Leistungen für die Betroffenen“[14] Dies würde eine Minderung unter das für Asylbewerber:innen ohnehin schon gekürzten – und entsprechend rechtlich umstrittene – Existenzminimum bedeuten.[15] 2012 hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass jede Ungleichbehandlung einer sachlichen Grundlage bedarf und das Existenzminimum sichergestellt bleiben muss:
„Falls der Gesetzgeber bei der Festlegung des menschenwürdigen Existenzminimums die Besonderheiten bestimmter Personengruppen berücksichtigen will, darf er bei der konkreten Ausgestaltung existenzsichernder Leistungen nicht pauschal nach dem Aufenthaltsstatus differenzieren. Eine Differenzierung ist nur möglich, sofern deren Bedarf an existenznotwendigen Leistungen von dem anderer Bedürftiger signifikant abweicht und dies folgerichtig in einem inhaltlich transparenten Verfahren anhand des tatsächlichen Bedarfs gerade dieser Gruppe belegt werden kann. [16]
Wie der deutsche Anwaltverein darlegt, ist die Einführung der Bezahlkarte zur Deckung des grundständigen Lebensbedarfs „nur dann zulässig, wenn der Bedarf damit auch tatsächlich gedeckt werden kann.“ Aufgrund der benannten Einschränkungen steht aber infrage, ob dies tatsächlich gewährleistet ist. Die vagen Hinweise von Ministerin Gentes, dass die Landesregierung „davon aus[geht], dass entsprechende Akzeptanzstellen im Einzelhandel flächendeckend – auch in ländlichen Regionen – vorhanden sind“, und dass „angestrebt [wird], auch sonstige Bedarfe des täglichen Lebens […] über die Bezahlkarte abzuwickeln“[17] erscheint vor diesem Hintergrund nicht ausreichend. Vielmehr konstatiert Julian Seidl von der Goethe-Universität Frankfurt am Main, dass „es tragfähiger Belege dafür bedarf, dass Leistungsberechtigte tatsächlich dazu imstande sind, ihre soziokulturellen Bedarfe“ mit der Bezahlkarte zu befriedigen.
Bei einem Barabhebungsbetrag von 50 Euro sieht Seidl das schlicht nicht gewährleistet.[18] Auch der deutsche Anwaltsverein moniert, dass die Ermittlung des Betrags nicht transparent sei:
„Es gibt keine Hinweise auf ein nachvollziehbares Bemessungsverfahren für die Festlegung des bisher in einigen Bundesländern festsetzten Barbetrages von 50 € pro Erwachsenen oder 10 € für Kinder. Die Leistungen müssen jeweils aktuell auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren im Ergebnis zu rechtfertigen sein. [...] Schlicht gegriffene Zahlen genügen ebenso wenig wie Schätzungen ins Blaue hinein den verfassungsrechtlichen Anforderungen, wenn sie nicht wenigstens im Ergebnis nachvollzogen werden können.“[19]
Gefährdung für gesellschaftliche Teilhabe und Integration
Das Existenzminimum darf laut Bundesverfassungsgericht nicht aufgrund migrationspolitischer Erwägungen, die Höhe der Leistungen bewusst niedrig zu halten, um vermeintlichen Zuwanderungsanreizen entgegenzuwirken, beschränkt werden.[20] Es umfasst auch die soziokulturelle Komponente der Teilhabe an der Gesellschaft – also auch den Kaffee mit Bekannten, das oben erwähnte Stadtfest und die kulturellen Einrichtungen. Gerade im direkten Umfeld spielt Bargeld selbstverständlich noch eine große Rolle, sei es die Kaffeekassse, der Beitrag zu einem gemeinsamen Geschenk, das sich gegenseitige Auslegen und Erstatten kleinerer Beträge. Statt gleichberechtigter Teilhabe droht hier Stigmatisierung und Ausgrenzung. Der deutsche Anwaltsverein stellt klar:
„Der Verweis auf die Bezahlkarte greift in nicht zu rechtfertigender Weise in das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen ein und behindert deren Teilhabe und Integration. Sie bewirkt eine erhebliche Belastung des Selbstwertgefühls und stellt Leistungsberechtigte unter den generalklauselartigen und diskriminierenden Verdacht, Leistungen zu bedarfsfremden Zwecken zu nutzen.“[21]
Noch problematischer wird es zudem für Minderjährige: Sie erhalten keine eigene Karte und für sie ist – zumindest derzeit in Hamburg – ein Barbetrag von gerade einmal 10 Euro vorgesehen. Ist dieser aufgebraucht, muss sich die Familie in die Nutzung der Bezahlkarten reinteilen. Minderjährige sind aber nicht nur fünfjährige, die in der Regel kaum eigenständig unterwegs sind, sondern auch 15 und 16 jährige, die einen berechtigten Anspruch auf einen wachsenden Autonomieraum haben. Wie ihre sozio-kulturelle Teilhabe unter diesen Bedingungen gewährleistet werden soll, bleibt völlig offen.[22] Das Kinderhilfswerk terre des hommes bekräftigt:
„In Kindern löst diese Erfahrung, nicht dazuzugehören, häufig Scham- und Schuldgefühle aus. Sie werden mit der Bezahlkarte als ‚anders‘ markiert und auch gesellschaftlich so wahrgenommen. Ein solches Stigma verhindert soziale Teilhabe“.[23]
Dementsprechend fordert es die Politik auf, von dem Projekt Bezahlkarte Abstand zu nehmen: „Statt neuer Regelungen, die schutzsuchende Kinder, Jugendliche und Familien diskriminieren und stigmatisieren, müssen endlich Bedingungen für gelingende Integration und Teilhabe gefördert werden.“[24]
Mögliche gesellschaftliche Folgekosten der Desintegration
Dass die Einführung der Bezahlkarte dem gerade entgegensteht, betont auch Migrationsforscher Brücker: Durch ihre Reglementierungen „können die Chancen auf Kommunikation, Kontakte zur Bevölkerung und damit die soziale und kulturelle Teilhabe sinken.“ Das erschwert zugleich die Integration in Arbeit, Bildung und Ausbildung – und führt damit auch zu gesamtgesellschaftlichen Folgekosten, weniger Einnahmen aus Lohnsteuer und höheren Sozialausgaben.[25] Özgür Özvatan vom Berliner Institut für empirische Integrations- und Migrationsforschung fasst zusammen:
„Bezahlkarten tragen nach allem, was wir bislang wissen, nicht zur Lösung praktischer Probleme in der Versorgung von Geflüchteten bei – tatsächlich sind sie mit hohen sozialen und finanziellen Kosten für Betroffene, den Einzelhandel und Behörden und damit nicht zuletzt für die Steuerkassen verbunden.“[26]
Vorgebliche Vorteile: Warum die Bezahlkarte die angestrebten Ziele kaum erreichen wird
Warum all das? Die Argumente für die Bezahlkarte
An dieser Stelle sollte man sich nochmal fragen, wo überhaupt die Idee herkommt, Menschen die Integration zu erschweren, indem sie von den ganz normalen Zahlungsmitteln ausgeschlossen werden. Warum eigentlich will man Erwachsene in Ihrem Bezug von Bargeld beschränken und ihnen Überweisungen – auch Inlandsüberweisungen – und die Nutzung von Onlinehandel verwehren?
Die Argumente für die Bezahlkarte laufen auf drei Punkte hinaus: Das erste Argument ist pragmatischer Art: Es geht schlicht um Verwaltungsvereinfachung durch den Wegfall der Barauszahlungen. Vor allem aber soll die Bezahlkarte „ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung der illegalen Migration“ sein, wie Stephan Stracke (CDU) im Bundestag ausführte.[27] Dazu gehört als zweites Argument, dass die „Attraktivität“ des Sozialstaates deutlich reduziert werden soll. Denn die Barauszahlungen, so die FDP, seien „bislang ein Pull-Faktor für irreguläre Migration nach Deutschland“ gewesen.[28] Christian Lindner geht gar davon aus, dass eine „erheblich[e] Zahl von Asylbewerbern [...] ausreisen werden, weil unser Sozialstaat plötzlich nicht mehr so attraktiv ist“.[29] Drittens soll die Bezahlkarte über das Verbot der Auslandsüberweisungen zur Begrenzung der irregulären Migration beitragen. Denn mit ihr, so Stracke, werde sichergestellt, dass „kein Geld mehr zur Finanzierung von Familienangehörigen in den Herkunftsländern und zur Bezahlung der Schlepperbanden und Schleuser ins Ausland überwiesen werden kann“.[30] Ähnliche Formulierungen finden sich wiederum bei der FDP.[31]
Bei allen drei Zielen ist nicht nur fraglich, ob man sie moralisch für zulässig hält, sondern auch, ob man sie mit der Bezahlkarte erreichen kann.
Verwaltungsvereinfachung: Klagewellen und Mehraufwand durch Einzelanpassungen stehen bevor
Das pragmatische Argument für die Einführung der Bezahlkarte ist die Reduktion des Arbeitsaufwands und der Kosten für die Verwaltung. Bemessen am System der Barauszahlung ist dieses Argument valide. Es wird jedoch hinfällig, wenn man die Bezahlkarte als dauerhaften Ersatz für das eigene Girokonto betrachtet. Denn die Überweisung auf ein Konto stellt denselben Arbeitsaufwand dar, wie das Aufladen der Bezahlkarte.[32]
Durch die zahlreichen rechtlichen Schwachstellen droht zudem ein enormer Mehraufwand: Erste Klagen gegen die Unangemessenheit der Begrenzung des Barbetrags hatten Erfolg, dieser wurde entsprechend der persönlichen und örtlichen Gegebenheiten erhöht.[33] Die Gesellschaft für Freiheitsrechte, die die Prozesse unterstützt hat, erläutert zum Fall einer schwangeren Frau, die zusammen mit ihrem Partner und ihrem kleinen Kind einen Anspruch auf 110 Euro Bargeld hatte:
„Die Eilentscheidung des Sozialgerichts Hamburg stellt klar: Die pauschale Festsetzung des Bargeldbetrages auf 50 Euro ohne Berücksichtigung der persönlichen und örtlichen Umstände der Betroffenen ist rechtswidrig. […] Das Hamburger Amt für Migration darf sich [...] nicht auf die Beschlussempfehlung der Ministerpräsident*innenkonferenz berufen, die im Juni dieses Jahres eine Bargeldbeschränkung von 50 Euro pro Person vereinbart hatte. Das Gericht spricht der Familie zunächst einen Bargeldbetrag von knapp 270 Euro zu.“[34]
Sollte sich die Rechtsauffassung einer Einzelfallprüfung durchsetzen, dürfte es sich mit der Verwaltungserleichterung erledigt haben: „Die Entscheidung zeigt auch, welcher bürokratischer Irrsinn auf die Kommunen zukommt, die eine Bezahlkarte einführen wollen. Sie sollten sich dreimal überlegen, ob sie sich diese Mehrbelastung ihrer Verwaltung wirklich leisten können“, so Wiebke Judith von PRO ASYL.[35]
Ein zweites Einfalltor für Mehrarbeit stellt das Thema der Überweisungen dar. Denn die Politik ist durchaus soweit einsichtig, dass sie Ausnahmen von dem generellen Verbot zulässt. Dafür ist es jedoch notwendig, berechtige Zahlungsempfänger freizuschalten. Der deutsche Anwaltverein führt aus:
„Hierzu werden Listen erstellt, etwa mit ÖPNV- oder Mobilfunkanbietern. Überweisungen an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Arztpraxen, Sportverein etc., die bislang noch nicht gelistet sind, müssen von der Leistungsbehörde in die Liste aufgenommen werden oder es müssen Einzelüberweisungen freigeschaltet werden.“[36]
In beiden Fällen also zeigt sich, dass die pauschale Restriktion nicht rechtfertigbar ist. Statt aber auf sie zu verzichten, kommt es nun zu einer Welle von Ausnahmeregelungen, die beantragt, bearbeitet und kontrolliert – im schlimmsten Fall eingeklagt und rechtlich ausgefochten werden wollen. Vor diesem Hintergrund sieht der deutsche Anwaltsverein einen „erheblichen Mehraufwand nicht nur für die Verwaltung, sondern auch für die Justiz“ drohen.[37]
Neue rechtliche Probleme durch Einzelanpassungen und Willkürgefahr
Wie der Anwaltsverein ausführt, bringt diese Einzelfallregelung zudem neue rechtliche Probleme prinzipieller Art mit sich: 1. Der Bedarfsdeckungsgrundsatz umfasst ein „Gegenwärtigkeitsprinzip", d.h. der elementare Bedarf muss unverzüglich gedeckt werden können – nicht erst nach Antrag auf Freischaltung und Einzelfallprüfung. Hier würde gegen elementare Grundrechte verstoßen. 2. Das Recht auf Datenschutz ist spätestens durch diese Praxis der individuellen Freischaltung einzelner Zahlungsempfänger nicht mehr zu gewährleisten. 3. Die individuelle Freischaltung vergrößert die Gefahr von Fehl- und Willkürentscheidungen.[38]
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte, die Geflüchtete bei der juristischen Durchsetzung ihrer Rechte unterstützt berichtet von einem Fall, in dem es einem Mieter unmöglich war seine Stromkosten zu begleichen: „Mit der Bezahlkarte kann er keine Überweisungen machen, um den Strom zu zahlen. Die Behörde ist weder bereit die Überweisungen für seine Bezahlkarte freizuschalten noch möchte sie das Geld direkt an den Stromanbieter zahlen. Dass der Strom abgeschaltet wird, ist damit nur eine Frage der Zeit.“[39] Man hofft, es handelt sich um einen Einzelfall. Die mit dieser Praxis einhergehende Gefahr zeigt sich allerdings bei dem hypothetischen Szenario, dass die Verwaltung auch darüber zu entscheiden hat, wenn ein Rechtsbeistand als Zahlungsempfänger genehmigt werden soll, der angerufen wird, um gegen die Verweigerung einer Freistellung Klage zu erheben. Clara Bünger von der Linken resümiert:
„Wahrscheinlich werden die Ämter bzw. spätestens die Sozialgerichte bei offenkundigen Defiziten im Einzelfall nachbessern müssen. Expertinnen haben in der Anhörung am Montag davor gewarnt, dass es eine Klagewelle geben wird. […] Die Bezahlkarte schafft keinerlei Entlastung für Kommunen. Im Gegenteil: Sie schaffen damit ein Bürokratiemonster.“[40]
Der Mythos vom Pull-Faktor Sozialleistungen
Doch nicht nur an der Effizienz der Bezahlkarte als wichtigen Instruments für eine effektive Migrationspolitik bestehen Zweifel. Auch dass die Bezahlkarte die irreguläre Migration tatsächlich eindämmen wird, ist letztlich fraglich. Denn sowohl hinsichtlich des Arguments, der Sozialstaat als Pull-Faktor wirke, als auch, dass Auslandsüberweisungen an Schlepper:innen in relevanter Größe eine Rolle spielte,n bestehen begründete Zweifel.PRO ASYL kritisiert:
„Zur Rechtfertigung der Bezahlkarte werden vorgeschobene Argumente vorgebracht. Die zentrale Idee, weniger Geld oder mehr Drangsalierung würden zu weniger Asylsuchenden führen, ist so alt wie falsch – das hat schon die alte soziale Abschreckungspolitik ab den 1990er Jahren gelehrt. Kein Kriegsflüchtling wird die Flucht aufgeben, weil in Deutschland Bezahlkarten statt Bargeld warten.“[41]
Die These, dass Leistungen für Asylbewerber:innen als Pull-Faktoren wirken, also dass Flüchtende ihr Zielland anhand der dort gezahlten Unterstützungsleistungen auswählen – was im Umkehrschluss eben bedeutet, dass eine Senkung dieser Leistungen Einwanderung effektiv reduziert – gilt in der Forschung als „bestenfalls unvollständig und mittlerweile vielfach empirisch widerlegt“.[42] Es Konzept ist nicht in der Lage, der Komplexität von Flucht- und Migrationsentscheidungen – und Zufällen – gerecht zu werden, in dies weit mehr als ökonomische Erwägungen einfließen.[43] Diese Erkenntnis dürfte gerade unter deutschen Parlamentariern eigentlich bekannt sein, denn bereits 2020 war sie Ergebnis einer Dokumentation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags.[44]
Dennoch hält sich das Argument nachhaltig, sodass man zu dem Schluss kommen kann, dass die Debatte „nur bedingt auf faktischen Grundlagen basiert, sondern von Migrationsgegnern geschürt und aufgestachelt wird und häufig auf Halbwahrheiten und Mythen basiert.“[45] Rasha Nasr von der Bundestagsfraktion der SPD spricht sich auf dieser Basis zwar nicht gegen die Bezahlkarte, aber doch zumindest gegen den fehlgeleiteten Diskurs aus:
„Angesichts von steigenden Asylzahlen sucht die Union nicht etwa die Lösung in der nachhaltigen Bekämpfung von Fluchtursachen, der solidarischen Aufnahme von Geflüchteten in ganz Europa oder der besseren Integration hier bei uns in Deutschland. Nein, die Antwort der Union lautet: Lasst uns die Bezahlkarte einführen, weil Menschen nur deshalb hierherkommen, weil sie ein bisschen was über 180 Euro im Monat abgreifen wollen! Dass Sie sich mit dem ewigen Märchen der sogenannten Pull-Faktoren nicht langsam selbst langweilen, wundert mich wirklich.“[46]
Rücküberweisungen verhindern – Ein Argument ohne Datengrundlage
Ähnlich verhält es sich mit dem Ziel, Rücküberweisungen in die Herkunftsländer zu unterbinden, damit kein Geld an Schlepper und Schleuser gezahlt werden kann. Wie Noa K. Ha vom Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung ausführt, ist auch hier nicht belegt, dass diese Geldtransfers „einen signifikanten Effekt auf die Verursachung von irregulärer Migration haben“.[47] Mehr noch: Auf die Anfrage des Linkenabgeordneten Christian Görke, in welcher Höhe Beziehende von Asylleistungen eigentlich Geld in Ihre Herkunftsländer transferierten, antwortete Christian Lindners Staatssekretär Florian Toncar, dass der Bundesregierung dazu keinerlei Daten vorlägen.[48] Die Zahlungsbilanzstatistik der Deutschen Bundesbank verzeichnet zwar das Volumen der Rücküberweisungen durch Migrant:innen insgesamt, sie differenziert jedoch nicht zwischen Einkünften aus Erwerbsarbeit und aus Asylleistungen.
Hier bleibt also nur die Möglichkeit zu schätzen – und zahlreiche Experten schätzen diesen Anteil als überaus gering.[49] Vielmehr ist davon auszugehen, dass der Hauptteil dieser Geldtransfers von Erwerbstätigen getätigt wird.[50] Denn allein aufgrund der niedrigen Höhe der Asylleistungen ist unwahrscheinlich, dass Zahlungen von Leistungsbeziehenden signifikantes Ausmaß hätten. Matthias Lücke vom Kieler Institut für Weltwirtschaft sagt dazu laut Spiegel: „Ich kenne keine Forscher, die Rücküberweisungen aus Sozialleistungen für den großen Pull-Faktor halten. Das ist ein absoluter Nebenschauplatz.“[51] Auch Niklas Harder, Integrationswissenschaftler des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung sagte bei NDR Info: „Die Begründung scheint mir auf aufgebauschten Anekdoten zu beruhen. Es gibt keine verlässlichen Zahlen, die sagen, das sei ein verbreitetes Phänomen.“[52]
Zahlungen an Schlepper:innen verhindern – Ein Argument mit unrealistischen Vorannahmen
Auch die Vorstellung, dass mit Rücküberweisungen Schlepper:innen und Schleuser:innen bezahlt würde, ist laut Herbert Brücker bislang völlig unbewiesen. Zudem beruht sie auf einigen unwahrscheinlichen Vorannahmen: „Schleuser verlangen nach allen öffentlich zugänglichen Quellen Vorkasse und bieten keine Ratenzahlung an“, stellt das Netzwerk „Berlin hilft“ klar.[53] Zur Refinanzierung der eigenen Flucht kann das Geld also kaum eingesetzt werden.
Geht man davon aus, dass es zur Unterstützung der Flucht von Familienangehörigen genutzt werden solle, stellt Brücker eine Überschlagsrechnung an, die die Grenzen dieser Annahme aufzeigen. Auch hier geht es in erster Linie um die geringe Höhe der Leistungen, die eine enorme zeitliche Streckung erforderlich machen, um das nötige Geld anzusparen: Bei durchschnittlichen Fluchtkosten von 5.000 bis 7.000 Euro und monatlichen Asylleistungsbezügen von 460 Euro für Alleinstehende – von denen erstmal die eigenen Lebenshaltungskosten bezahlt werden müssen, ergebe sich etwa folgendes Bild:
„Wenn eine Person 10 Prozent der erhaltenen Leistungen an Familienangehörige überweist und die Familienangehörigen die gesamte Summe für die Flucht ausgegeben würden, dann würde es zwischen 110 und 150 Monaten dauern, bis die notwendige Summe für die Fluchtkosten einer Person erreicht würde. Bei Überweisungen in Höhe von 20 Prozent der empfangenen Leistungen würde sich der Zeitraum halbieren, d. h. auf 55 bis 75 Monate sinken. Dies ist weitaus länger, als Asylverfahren im Durchschnitt dauern.“[54]
Auf dieser Grundlage kommt er zu dem Ergebnis, dass es „wenig realistisch“ ist, das derartige Rücküberweisungen in signifikantem Ausmaß zur Finanzierung von Schleuser:innen eingesetzt würde.[55] Auch die Linken-Abgeordnete Clara Bünger verwies im Bundestag auf die Absurdität entsprechender Behauptungen:
„Als würden die Menschen nichts anderes machen, als den ganzen Tag Geld an Schleuser zu überweisen! Dies ist falsch und irreführend. Stattdessen muss die Realität Ausgangspunkt unseres politischen Handelns sein. Die Menschen, um die es hier geht, erhalten so wenig Geld, dass es unter dem Existenzminimum liegt. Deshalb ist die Idee, dass große Geldbeträge ins Ausland transferiert werden, doch komplett absurd.“[56]
Rücküberweisungen an Familien verhindern – ein Argument ohne moralischen Kompass
Die realistisch anzunehmenden Rücküberweisungen dürften also äußert gering ausfallen und hauptsächlich der Unterstützung von Angehörigen dienen. Der Mediendienst Integration schreibt „Mit den Geldern finanzieren die Familien in den Herkunftsländern etwa Arztbesuche oder ermöglichen es Kindern, zur Schule zu gehen. Und sie reduzieren generell die Armut der Empfänger.“[57] Oder man überlege sich, dass einige der ja überwiegend männlichen Geflüchteten, dass Geld schicken, um in der Heimat gebliebene Frauen und Kinder zu unterstützen – man kann sicher sein, dass Alleinerziehend zu sein nicht nur in Deutschland ein Armutsfaktor ist. Wie kommt man dazu das zu kritisieren, ja unterbinden zu wollen? Welches Interesse sollte der deutsche Staat daran haben? Der Flüchtlingsrat Berlin schreibt dazu:
„Wenn es den Menschen durch äußerste Sparsamkeit gelingt, 20-30 € [...] zur Seite zu legen, um damit ihre Familien in Afghanistan, Syrien, Eritrea oder sonst wo zu unterstützen, ist fraglich, was daran verwerflich sein soll und worin der Sozialhilfemissbrauch liegt. Diese falschen Beschuldigungen sind populistisch und nähren Vorurteile und Ressentiments in der Gesellschaft gegenüber Geflüchteten.“[58]
Tatsächlich wird der allergrößte Anteil der Rücküberweisungen für die Familien direkt für ihre unmittelbaren Bedürfnisse, insbesondere für Lebensmittel, ausgegeben. „Eine zentrale Wirkung der Rücküberweisungen,“ so Professor Lücke aus Kiel, „besteht darin, dass die Empfänger, die oft arm sind, es sich leisten können, besser zu essen.“ Davon profitierten nicht nur die begünstigten Haushalte selbst, sondern auch die regionale Landwirtschaft: „Die Nahrungsmittelproduzenten (einschließlich Kleinbauern) [...] profitieren von höheren Preisen und geringerer Volatilität, was die Anreize für Investitionen in diesem Sektor verstärkt.“ Damit steigenden die Nachfrage nach Waren und Arbeitskräften – die Armut wird verringert.[59]
„Ich sehe [die Rücküberweisungen] nicht als Problem. Auch hier finde ich die deutsche Debatte schräg. Es heißt immer, wenn Geflüchtete Geld nach Hause überweisen, könne das dazu führen, dass mehr Geflüchtete kämen – also eine Art ‚Pull-Faktor‘. Es kann auch genau das Gegenteil passieren [...].“
Rücküberweisungen verhindern – ein Bumerang-Effekt droht
Denn letzten Endes, so der Migrationsforscher, könnte gerade durch die Transferleistungen weitere Flucht verhindert werden: „Durch diese Geldtransfers kommt insgesamt dreimal so viel Geld in ärmere Länder wie durch alle Entwicklungsgelder zusammen. Sie verbessern die Lebensbedingungen vor Ort, so dass der Druck auszuwandern abnimmt. Rücküberweisungen können also auch für weniger Migration sorgen.“[60] Laut einem Artikel auf Capital warnt auch die deutsche Bundesbank vor entsprechenden Negativeffekten der Bezahlkarte: Die Rücküberweisungen seien ein „wichtiges Mittel zur Armutsbekämpfung und Entwicklungsförderung“. Mit ihrem Verbot würde „ein Stabilitätsfaktor für die sogenannten Herkunftsländer wegfallen und möglicherweise die Grundlage für größere Migrationsströme gelegt. Und das wäre sicherlich eine unerwünschte Folge deutscher Innenpolitik.“[61]
Auf Grundlage all dieser Erwägungen kommt Herbert Brücker zu dem Fazit, dass die Einführung der nun geplanten Bezahlkarte
„mit hoher Wahrscheinlichkeit negative Auswirkungen auf Integration und Teilhabe der Geflüchteten haben, größere direkte und indirekte Kosten aufwerfen und ihr eigentliches Ziel, die Reduzierung der Fluchtmigration, verfehlen“ wird.[62]
Von politischer Verantwortung...
Die Abgründe des Rechtspopulismus
Unterm Strich kann man den Eindruck gewinnen, dass mit der Bezahlkarte einmal mehr vor allem Ressentiments bedient und Handlungsfähigkeit bewiesen werden soll. Ob sich die davon erhofften Wirkungen einstellen, welche menschlichen Kosten dadurch entstehen und wie all das zu der Faktenlage passt, scheint offenbar nebensächlich. Statt anhand wissenschaftlicher Erkenntnisse ziel- und sachorientierter Politik zu machen, die das Leben aller Betroffener verbessern könnte, folgt der Diskurs einmal mehr der Rhetorik des Rechtspopulismus:
„Es ist furchtbar, zu sehen, wie Sie sich aus Furcht vor der AfD zu solchen Entscheidungen treiben lassen, anstatt hier Rückgrat zu zeigen [...], anstatt Partei zu ergreifen für Menschen, die auf unsere Unterstützung tatsächlich angewiesen sind.“[63]
Einmal mehr wird versucht, die AfD zu verhindern, indem man ihre Forderungen gleich selbst umsetzt. Einmal mehr aber gerät die Lust Mit dem Holzhammer vorzugehen und dabei auch vor plumper Diskriminierung nicht zurückzuschrecken in Konflikt damit, dass Deutschland immer noch ein Rechtsstaat ist und Grundrechte für alle gelten. Einmal mehr wird so ein schlecht gemachtes Gesetz dazu führen, dass der organisatorische Mehraufwand bei den Kommunen und den Gerichten hängen bleibt, die ohnehin überlastet sind. Letztlich wird man dadurch also nicht einmal der AfD das Wasser abgraben können – wie eigentlich nie, wenn man deren Forderungen übernimmt. Diese schreitet inzwischen unbesorgt weiter fort, indem sie die Anwendung eines „strikten Sachleistungsprinzip, und das heißt: Brot, Bett und Seife für Asylbewerber“ fordert.[64]
Ein Diskurs ohne Bodenhaftung
Man will hoffen, dass es ihr nicht auch damit gelingen wird, die bürgerliche Mitte mitzureißen. Viel Hoffnung auf deren Stabilität besteht jedoch nicht. Denn bereits jetzt, wird im Bundestag gegen jede wissenschaftliche Evidenz weiter tapfer weiter mit den Pull-Faktoren argumentiert, den Kritikern nun sogar vorgeworfen „unter die Pull-Faktor-Leugner gegangen“ zu sein[65] und schlicht behauptet, dass die Bezahlkarte doch eine normale Girokarte sei[66]. Dass sich tatsächlich für jede Meinung jemand findet, der sie vertritt, beweist Max Mörseburg, Mitglied im Landesvorstand CDU Baden-Württemberg, der bereits jetzt dabei ist, weitere Grenzen einzureißen:
„Nichts spricht dagegen, eine Ausweitung der Bezahlkarte auf Bürgergeld-Empfänger zu diskutieren. Insbesondere für die kleine Gruppe der Totalverweigerer müssen wir eine Lösung finden, die ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleistet, aber gleichzeitig auch klarmacht, was von den Menschen erwartet wird, die gerade keine Arbeit finden.“[67]
Einmal mehr zeigt sich: Wer denkt, es ginge hier um Deutsche gegen Geflüchtete, wird bald merken, dass es nur wieder das alte Oben gegen Unten ist. Hoffen wir, es ist dann noch nicht zu spät, um zu den Prinzipien der Mitmenschlichkeit zurückzukommen.
...und politischen (Nicht-)Entscheidungen
Warum der Kreistag Konstanz nicht mitzubestimmen hat
Im Konstanzer Kreistag wird dieser Kampf allerdings nicht ausgefochten werden. Denn auf die Frage der SPD-Landtagsabgeordneten Kliche-Behnke, ob in Baden-Württemberg geplant sei die Einführung der Bezahlkarte für Städte und Landkreise verpflichtend zu machen, ist die Antwort in Kurzform „ja“. Die Langform lautet:
„Die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes in Baden-Württemberg ist nach § 1 Absatz 2 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) den Aufnahmebehörden zugewiesen. Die Bürgermeisterämter der Stadtkreise und die Landratsämter sind daher vorliegend nicht im Rahmen kommunaler Selbstverwaltung, sondern als untere Verwaltungsbehörden nach § 15 und § 19 Landesverwaltungsgesetz tätig. Die Landesregierung beabsichtigt, die Bezahlkarte flächendeckend einzuführen. Das konkrete Vorgehen hierfür ist noch nicht abschließend festgelegt.“[68]
Es wäre ja auch ungeschickt, die Ebene entscheiden zu lassen, die am Ende die Lasten zu tragen hat. Das heißt auch: Als Kreistagsabgeordnete kann ich mich hier echauffieren, so laut ich will, und versuchen, Informationen zusammenzustellen, so viel ich will – entscheiden kann ich nicht.
Wie Kommunen in Nordrhein-Westfalen abstimmen
Interessant ist vor diesem Hintergrund schließlich auch, wie Kommunen in Nordrhein-Westfalen die Sache bislang diskutiert und beschlossen haben. Denn in NRW steht es diesen (vorerst) frei, die Bezahlkarte einzuführen oder nicht.[69] Laut einer Auflistung des Flüchtlingsrats NRW mit Stand vom 05.09. sprachen sich zwei von zwölf Anträgen in Kommunalgremien explizit gegen die Einführung aus, zehn forderten sie. Spitzenreiter bei den Anträgen für die Einführung ist wenig verwunderlich die AFD. Doch alle Anträge auf Einführung der Bezahlkarte wurden abgelehnt – oft mit breiten Mehrheiten.[70] Das also passiert, wenn man die vor Ort Zuständigen selbst entscheiden lässt...
Sollte am Ende also doch die Möglichkeit bestehen, dass weder das C in der CDU, noch das F in der FDP ganz umsonst ist? Es bleibt abzuwarten. Zumindest für den ersten Fall sei in diesem Kontext ausdrücklich auf das Positionspapier der Diakonie verwiesen. So wie es in Landkreis Konstanz im Moment praktiziert wird, würdigt das Papier die Vorteile einer Bezahlkarte als Übergangslösung bis zur Eröffnung des eigenen Kontos. Insgesamt aber spricht es sich ganz klar für das eigene Girokonto aus, dass diskriminierungsfrei Teilhabe an der Gesellschaft gewährleistet[71] Hoffen wir, sie wird gehört!
Sibylle Röth
Abgeordnete Die Linke im Kreistag Konstanz
[1]kreistag.lrakn.de/buergerinfo/si0057.asp
[2]kreistag.lrakn.de/buergerinfo/si0057.asp
[3]www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/einfuehrung-der-laenderuebergreifenden-bezahlkarte-kann-starten-1
[4]Vgl. PRO ASYL: Bezahlkarte ohne Standards – Länder vereinbaren Diskriminierungskonzept, 02.02.2024. Online: www.proasyl.de/news/bezahlkarte-ohne-standards-laender-vereinbaren-diskriminierungskonzept/
[5]Landtag von Baden-Württemberg, 17. Wahlperiode, Kleine Anfrage der Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD und Antwort des Ministeriums der Justiz und für Migration: Teilhabe geflüchteter Menschen bei der Ausgestaltung der Bezahlkarte für Geflüchtete in Baden-Württemberg sicherstellen (= Drucksache 17/ 7132), 10.7.2024. Online: www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/7000/17_7132_D.pdf
[6]www.bafin.de/DE/Verbraucher/Bank/Produkte/Basiskonto/basiskonto_node.html
[7]Landtag von Baden-Württemberg, Kleine Anfrage (=Drucksache 17/ 7132).Kleine Anfrage (=Drucksache 17/ 7132)
[8]Ebd.
[9]Ebd.
[10]Ebd.
[11]PRO ASYL: Bezahlkarte ohne Standards.
[12]Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Migrationsrecht zum Entwurf eines Gesetzes der Fraktion der CDU/CSU vom 19.03.2024 zur rechtssicheren Einführung einer Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetz (Bezahlkartengesetz- BezahlkG) (BT-Drs. 20/10722). Stellungnahme Nr.: 18/2024 Berlin, im April 2024. Online: anwaltverein.de/de/newsroom/sn-18-24-bezahlkarte-im-asylblg
[13]Handelsverband Deutschland: Pressemitteilung „Bezahlkarten für Asylbewerber: HDE warnt vor überhöhten Kosten für Handelsunternehmen“, 07.02.2024. Online: einzelhandel.de/presse/aktuellemeldungen/14401-bezahlkarten-fuer-asylbewer-ber-hde-warnt-vor-ueberhoehten-kosten-fuer-handelsunternehmen
[14]Herbert Brücker: Eine Einschätzung der Bezahlkarte für Geflüchtete. BIM Policy Brief #2 April 2024. Online: edoc.hu-berlin.de/bitstream/handle/18452/29109/BIM_News_2_Bruecker.pdf
[15]Vgl. Julian Seidl: Bar oder mit Karte? Zur bevorstehenden Einführung der Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsrech, 07.03.2024. Online: verfassungsblog.de/bar-oder-mit-karte/
[16]BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10 -, Rn. 1-114. Online: www.bverfg.de/e/ls20120718_1bvl001010.html
[17]Landtag von Baden-Württemberg, Kleine Anfrage (=Drucksache 17/ 7132).
[18]Julian Seidl: Bar oder mit Karte?
[19]Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins.
[20]BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2012
[21]Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins.
[22]Vgl. Herbert Brücker: Eine Einschätzung der Bezahlkarte für Geflüchtete.
[23]terre des hommes: Pressemitteilung Soziale Teilhabe statt Ausschluss: Keine Bezahlkarte für Geflüchtete! Osnabrück, 6.3.2024. Online: www.tdh.de/soziale-teilhabe-statt-ausschluss-keine-bezahlkarte-fuer-gefluechtete/
[24]Ebd.
[25]Herbert Brücker: Eine Einschätzung der Bezahlkarte für Geflüchtete.
[26]Özgür Özvatan, zitiert nach: Noa Kerstin Ha: Schriftliche Stellungnahme, in: Deutscher Bundestag, 20. Wahlperiode. Ausschuss für Arbeit und Soziales, 8. April 2024 (= Ausschussdrucksache 20 (11) 472)Online: www.bundestag.de/resource/blob/997080/2d376d35934301c0a2e5f1afbf073572/Stellungnahme-Ha.pdf
[27]Stephan Stracke (CDU/CSU), in: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der CDU/CSU. Bezahlkarte jetzt rechtssicher einführen – Blockade innerhalb der Bundesregierung beenden, siehe: Deutscher Bundestag. Stenografischer Bericht, 154. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 22. Februar 2024 (=Plenarprotokoll 20/154). Online: https://dserver.bundestag.de/btp/20/20154.pdf#P.19670.
[28]Freie Demokraten – FDP: Einheitliche Regeln für Bezahlkarte, 27.02.2024. Online: www.fdp.de/einheitliche-regeln-fuer-bezahlkarte
[29]Ebd.
[30]Stephan Stracke (CDU/CSU), in: Aktuelle Stunde, 22. Februar 2024
[31]Vgl. Freie Demokraten – FDP: Einheitliche Regeln für Bezahlkarte, 27.02.2024.
[32]Diakonie Deutschland: Position & Faktencheck – Bezahlkarte, März 2024. Online: www.diakonie.de/diakonie_de/user_upload/diakonie.de/PDFs/Publikationen/240301_Positionspapier_Faktencheck_Bezahlkarte.pdf
[33]Gesellschaft für Freiheitsrechte: Pressemitteilung „Etappensieg im Eilverfahren gegen restriktive Bezahlkarte: GFF und PRO ASYL unterstützen klagende Familie“, 24.07.2024. Online: freiheitsrechte.org/ueber-die-gff/presse/pressemitteilungen-der-gesellschaft-fur-freiheitsrechte/pm-etappensieg-bezahlkarte
[34]Ebd.
[35]Ebd.
[36]Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins.
[37]Ebd.
[38]Vgl. ebd.
[39]Gesellschaft für Freiheitsrechte: FAQ zur Bezahlkarte, 18.9.2024. Online: freiheitsrechte.org/themen/gleiche-rechte-und-soziale-teilhabe/faq-bezahlkarte.
[40]Clara Bünger (Die Linke), in: Deutscher Bundestag, Stenografischer Bericht zur 164. Sitzung, Berlin, Freitag, den 12. April 2024 (=Plenarprotokoll 20/164). Online: dserver.bundestag.de/btp/20/20164.pdf
[41]PRO ASYL: Bezahlkarte ohne Standarts
[42]Noa Kerstin Ha [DeZIM], in: Deutscher Bundestag, 20. Wahlperiode, Ausschuss für Arbeit und Soziale: Wortprotokoll der 73. Sitzung, 8. April 2024 (=Protokoll-Nr. 20/73). Online: www.bundestag.de/resource/blob/999704/f5669749aa4a48cf84e7b4862426b488/Wortprotokoll-Asylbewerber.pdf
[43]Ebd.
[44]Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste: Dokumentation „Push- und Pull-Faktoren in der Migrationsforschung“, 4. November 2020 (= WD 1 - 3000 – 027/20). Online: www.bundestag.de/resource/blob/799860/b555457732e3ec012177cdf4357110a0/WD-1-027-20-pdf-data.pdf
[45]Vera Egenberger (Deutscher Gewerkschaftsbund), in: Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziale, 8. April 2024
[46]Rasha Nasr (SPD), in: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der CDU/CSU. Bezahlkarte jetzt rechtssicher einführen – Blockade innerhalb der Bundesregierung beenden, siehe: Deutscher Bundestag. Stenografischer Bericht, 154. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 22. Februar 2024 (=Plenarprotokoll 20/154). Online: https://dserver.bundestag.de/btp/20/20154.pdf#P.19670.
[47]Noa Kerstin Ha [DeZIM]: Schriftliche Stellungnahme.
[48]David Böcking: Bundesregierung weiß nicht, wie viel Geld Asylsuchende in die Heimat überweisen, in: Spiegel Wirtschaft, 15.02.2024. Online: www.ufu.de/ufu-informationen/bezahlkarte/
[49]Vgl. Jonas Rüffer: Die Bezahlkarte – Warum wir einen anderen Umgang mit Geflüchteten finden müssen, UfU Informationen | Ausgabe 12 – Juli 2024. Online: www.ufu.de/ufu-informationen/bezahlkarte/
[50]Diakonie Deutschland: Position & Faktencheck – Bezahlkarte, März 2024. Online: www.diakonie.de/diakonie_de/user_upload/diakonie.de/PDFs/Publikationen/240301_Positionspapier_Faktencheck_Bezahlkarte.pdf
[51]David Böcking: Bundesregierung weiß nicht, wie viel Geld Asylsuchende in die Heimat überweisen,
[52]Bezahlkarte für Geflüchtete im Norden: Wie ist der Stand? 15.08.2024, online: www.ndr.de/nachrichten/info/Bezahlkarte-fuer-Gefluechtete-im-Norden-Wie-ist-der-Stand,bezahlkarte100.html
[53]„Chris“: Update: Bezahlkarte – Neues zur aktuellsten Phantasie-Maßnahme zur „Steuerung“ der Migration, 9. April 2024. Online: berlin-hilft.com/2024/04/09/bezahlkarte-neues-zur-aktuellsten-phantasie-massnahme-zur-steuerung-der-migration/
[54]Herbert Brücker: Eine Einschätzung der Bezahlkarte für Geflüchtete.
[55]Ebd.
[56]Clara Bünger (Die Linke), in: Deutscher Bundestag, 164. Sitzung, 12. April 2024 (=Plenarprotokoll 20/164).
[57]Mediendienst Integration: Rücküberweisungen – Migranten schicken mehr Geld in Herkunftsländer, 11.02.2022. Online: mediendienst-integration.de/artikel/migranten-schicken-mehr-geld-in-herkunftslaender.html
[58]Flüchtlingsrat Berlin: Brandbrief: Nein zur Bezahlkarte, 29.02.2024. Online: fluechtlingsrat-berlin.de/presseerklaerung/brandbrief-nein-zur-bezahlkarte/
[59]Matthias Lücke: Geld für ländliche Haushalte verbessert das Essen und den Ackerbau, in: Entwicklungspolitik & Agenda 2030, 02/2024. Online: www.welthungerhilfe.de/welternaehrung/rubriken/entwicklungspolitik-agenda-2030/rueckueberweisungen-von-migranten-und-laendliche-raeume
[60]Mediendienst Integration: Überweisungen von Geflüchteten - „Die Bezahlkarte könnte nach hinten losgehen“, 29.02.2024. Online: mediendienst-integration.de/artikel/die-bezahlkarte-koennte-nach-hinten-losgehen.html
[61]Anna Dotti: So viel Geld überweisen Geflüchtete und Migranten in ihre Heimat, 08.02.2024. Online: www.capital.de/wirtschaft-politik/so-viel-geld-ueberweisen-gefluechtete-und-migranten-in-ihre-heimat-34437392.html
[62]Herbert Brücker: Eine Einschätzung der Bezahlkarte für Geflüchtete.
[63]Clara Bünger (Die Linke), in: Deutscher Bundestag, 164. Sitzung, 12. April 2024 (=Plenarprotokoll 20/164).
[64]René Springer (AfD), in: Aktuelle Stunde, Deutscher Bundestag. 154. Sitzung, 22. Februar 2024 (=Plenarprotokoll 20/154).
[65]Maximilian Mörseburg (CDU/CSU), in: Deutscher Bundestag, 164. Sitzung, 12. April 2024 (=Plenarprotokoll 20/164). Vgl. auch ders., in: Aktuelle Stunde, Deutscher Bundestag. 154. Sitzung, 22. Februar 2024 (=Plenarprotokoll 20/154); Kai Whittaker (CDU/CSU), in: Deutscher Bundestag, 164. Sitzung, 12. April 2024 (=Plenarprotokoll 20/164). Ähnlich auch, wenig überraschend, Norbert Kleinwächter (AfD), in: ebd.
[66]Kai Whittaker (CDU/CSU), in: Deutscher Bundestag, 164. Sitzung, 12. April 2024 (=Plenarprotokoll 20/164).
[67]Stefan Schlagenhaufer: Bezahlkarte auch für Bürgergeldempfänger, in: Bild, 28.02.2024. Online: www.bild.de/politik/inland/politik-inland/erster-cdu-abgeordneter-fordert-bezahlkarte-auch-fuer-buergergeld-empfaenger-87295466.bild.html
[68]Landtag von Baden-Württemberg, Kleine Anfrage (=Drucksache 17/ 7132)
[69]NRW-Kommunen: Entscheidung über Bezahlkarte für Asylbewerber, auf: Zeit Online, 5. Februar 2024, Online: https://www.zeit.de/news/2024-02/05/entscheidung-ueber-bezahlkarte-fuer-asylbewerber; vgl. auch GGUA Flüchtlingshilfe: NRW will Bezahlkarte als Regelfall - Kommunen können aber aussteigen, 30. August 2024. Online: www.ggua.de/aktuelles/einzelansicht/nrw-will-bezahlkarte-als-regelfall/
[70]FlüchtlingsRat NRW e.V.: Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen, 05.09.2024. Online: www.frnrw.de/top/nein-zur-bezahlkarte-ratsbeschluesse-aus-nordrhein-westfaelischen-kommunen.html
[71]Diakonie Deutschland: Position & Faktencheck – Bezahlkarte, März 2024.